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16. Dezember 2020

Expertentipp: Neuerungen im Gesellschaftsrecht - auch bisherige Möglichkeiten nutzen

Mit dem sog. „Mauracher Entwurf“ hat das Bundesjustizministerium (BMJ) am 20.04.2020 eine Reform des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR, die offene Handelsgesellschaft, kurz oHG, die Kommanditgesellschaft, kurz KG und die GmbH & Co. KG. Nach dem Reformentwurf soll u. a. für die GbR ein eigenständiges Register eingeführt und für alle Personengesellschaften ein Beschlussmängelrecht geschaffen werden. Außerdem sollen die oHG und die KG auch für die freien Berufe als Rechtsform zugänglich werden. Unabhängig davon und zusätzlich zu diesem Reformvorhaben des BMJ haben Fachleute aus Wissenschaft und Wirtschaft, so etwa auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Prof. Dr. Marcel Fratzscher, zusammen mit Unternehmerinnen und Unternehmern eine Initiative gestartet, eine neue Rechtsform, die sog. „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“ – kurz „VE-Gesellschaft” zu etablieren. Dabei geht es ihnen darum, dass Unternehmen im Sinne der Gründer weitergeführt werden, dass sich Nachfolger an Firmenziele halten, etc. Dabei soll darauf verzichtet werden, ein Unternehmen im klassischen Sinn als Eigentum zu halten, etwa auch in der Weise, dass die Gewinne nicht (mehr) an die Gesellschafter ausgezahlt und/oder nicht mehr aus dem Unternehmen abfließen dürfen. Mit beiden Projekten setzt sich die Fachwelt bereits kritisch auseinander. Zum Projekt der „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“ ist anzumerken, dass es auch jetzt bereits Lösungsmöglichkeiten gibt, das zu erreichen, was den Initiatoren der VE-Gesellschaft vorschwebt, nämlich im Kern dafür zu sorgen, dass ein Unternehmen, das ein Gründer mühevoll als sein Lebenswerk aufgebaut hat, von seinen Erben nicht „verschleudert“ wird und/oder dass Gewinne auch an die Belegschaft fließen – und dies lässt sich bereits mit den bestehenden Möglichkeiten des Gesellschaftsrechts leichter und klarer strukturiert und verständlicher umsetzen, als manche es vielleicht vermuten.

Autor(en):

Dr. Volker Jahr

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Veröffentlichungen
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30. Juli 2020

Regelungen zur reduzierten Umsatzsteuer - BMF-Schreiben vom 30.06.2020

Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent und von 7 Prozent auf 5 Prozent sowie des Steuersatzes für land- und forstwirtschaft-liche Betriebe nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG von 19 Prozent auf 16 Prozent …
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15. Juli 2020

Regelungen zur reduzierten Umsatzsteuer - Kurzbeitrag

Am 29. Juni 2020 haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen des „Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (sog. „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“) die auf das zweite Halbjahr 2020 befristete Absenkung des Regel- und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf 16 Prozent bzw. 5 Prozent beschlossen. Dr. Volker Jahr gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Sonderfälle …
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16. Dezember 2020

Neuerungen im Gesellschaftsrecht - Mauracher Entwurf

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen. b) Absatz 2 wird …
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23. Juni 2021

Dossier Mittelstand: Unternehmensbewertung/Vertragsgestaltung, Unternehmensnachfolge/Verkauf

Was ist meine Firma wert? „Bei einer Unternehmensbewertung steckt der Teufel im Detail“, weiß Chris- tian Witte, der seit eineinhalb Jahren Partner bei Friebe – Prinz + Partner ist …
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